Rechtsanwalt Prof. Dr. Ronald Schmid  
 Luftrecht - Reiserecht - Arbeitsrecht 

   
 
Startseite 
 
Aktuelle Themen 
Luftverkehrsrecht 
 
Flugunfall 
 
Reiserecht 
 
Reisemängel 
 
Pressestimmen 
 
Publikationen 
 
Vorträge 
 
Lebenslauf 
 
Impressum / Kontakt 
 
Links 
 
  Haftungsausschluss 

 

Anschnallpflicht auch im ICE!

Wegen erheblicher technischer Probleme müssen ICE-Züge der Baureihen 130 ICE-3- und ICE-T (Neigetechnik) ab sofort und bis auf weiteres alle drei Wochen zur Inspektion. Um den Fahrplan nicht ausdünnen, d.h. Züge ausfallen lassen zu müssen, würden die Zuglängen verkürzt werden, kündigte das Bahn-Vorstandsmitglied Dr. Rausch an. In Folge müsse auf den Strecken Hamburg - Berlin - München, Leipzig - Frankfurt sowie dem Ruhrgebiet Richtung Frankfurt a.M. und Basel mit „erheblich volleren Zügen“ gerechnet werden. Soweit so gut. Dann aber kommt es: Auch mit einer Reservierung könne man ohne Sitzplatz dastehen, warnt die Bahn. „In diesem Fall erstatten wir aber die Reservierungsgebühr“, verspricht Rausch. Ist das nicht großzügig?

Aber was heißt das bei Licht betrachtet? Die Bahn verkauft zwar Sitzplätze, jedenfalls dann, wenn sie reserviert werden. Gleichwohl muss der Kunde damit rechnen, dass er nur einen Stehplatz bekommt. Zum gleichen Preis versteht sich. Das schüttelt man nur den Kopf. Kundenorientierung ist bei der Bahn immer noch nicht angekommen. Dass man einen Sitzplatzpreis bezahlen muss, aber nur Anspruch auf Beförderung im Stehen hat, ist schon seit langem ein Skandal. Dass die Kunden das so lange und bis heute ohne großes Murren hingenommen haben, ist erstaunlich. Gleichwohl wundern sich Herr Mehdorn und seine Kollegen, dass nicht mehr Reisende mit ihr fahren. Sie sitzen halt lieber für 19,- EUR eine Stunde (im Flugzeug) als für 190,- EUR 6 Stunden zu stehen.

In der Luftfahrt war und ist es übrigens wegen der Gefahr für Leib und Leben verboten, Stehplätze zu verkaufen. Warum das nicht auch für die Bahn gilt, frage ich mich schon lange. Ich frage mich aber auch, warum es noch keine Pflicht für die Bahn gibt, Anschnallgurte einzubauen. Oder meint tatsächlich noch irgendein Verantwortlicher bei der Bahn, bei ihrer Aufsichtsbehörde oder in der Politik, dass für einen Fluggast in einem Flugzeug, das bei einer Startgeschwindigkeit vom 200 - 250 km/h den Start abbricht, die Gefahr eine andere ist als die für einen Bahnreisenden, dessen ICE auf der Schnellstrecke bei 300 km/h verunglückt? Bei dem tragischen Zugunglück von Eschede sind viele Menschen verletzt oder getötet worden, weil sie durch die Gegend geschleudert wurden. Gleiches als ein ICE bei Fulda in eine Schafherde raste, die in einem Tunnel Schutz gesucht hatte. Von der Gefahr des ungesicherten und deshalb bei einem Aufprall als Geschosse herumfliegenden Gepäcks spricht ohnehin niemand...

Offensichtlich gibt es noch zu viele, die die Gefahr bei Bahnfahrten negieren. Einige von Ihnen sind wohl im Kopf noch in der seligen Zeit stehen geblieben, als bei der Bahn „das Blumenpflücken während der Fahrt verboten“ werden musste.

  top